Vor Urlaub rechtzeitig Auslandskrankenscheine anfordern

Rechtzeitig bei seiner Krankenkasse Auslandskrankenscheine anfordern sollte derjenige, der ins EU-Ausland reisen möchte. Einige Krankenkassen offerieren Mitgliedskarten, die man auch im Ausland benutzen kann.

Man sollte bei seiner Krankenkasse vor einem Auslandsurlaub rechtzeitig Auslandskrankenscheine anfordern. Früher war es schließlich so, dass man die Arztkosten am Urlaubsort in bar bezahlen musste, wenn man in Österreich oder Dänemark krank geworden ist. Mittlerweile kann man auch einen Auslandskrankenschein vorlegen, weshalb es aber unabdingbar ist, dass man sich rechtzeitig vor Reiseantritt informiert, wo man diese Auslandskrankenscheine anfordern kann. Am besten holt man sich dahin gehend Informationen bei seiner Krankenkasse, bevor man ins EU-Ausland verreist. Die Kasse vor Ort gibt einem die nötigen Tipps, damit die Auslandskrankenscheine rechtzeitig beantragt werden können.

Mittlerweile bekommt man allerdings eine Mitgliedskarte aus Plastik, mit der man sich bei den Ärzten vor Ort legitimieren kann und so unter Beweis stellt, dass man bei einer bestimmten Krankenkasse versichert ist. Es gibt also nicht wie zu früheren Zeiten ein Krankenschein-Heftchen. Diese Mitgliedausweise, welche die Krankenkassen eigens für den Auslandsurlaub ausstellen, gelten in allen Ländern der EU.

Im Umkehrschluss heißt dies jedoch nicht, dass man die Arztkosten während einer Reise hundertprozentig und in jedem Fall über die Krankenkasse via Mitgliedsausweis abrechnen kann. Denn eine sofortige Barzahlung für ärztliche Behandlungen wird vor allem immer noch von privat niedergelassenen Ärzten präferiert, da sie den Umgang mit der Bürokratie deutscher Krankenkassen vermeiden möchten. In vollem Umfang und in bar müssen herkömmlicherweise auch alle Medikamente beziehungsweise Arzneimittel in der örtlichen Apotheke beglichen werden.

Eine Abrechnung über die Mitgliedskarte der Krankenkasse ist in den meisten Fällen jedoch dann möglich, wenn man innerhalb des EU-Auslands verreist und währenddessen eine ärztliche Behandlung in einer öffentlichen allgemeinmedizinischen Einrichtung oder einem Krankenhaus genossen hat. Keine Auslandkrankenscheine müssen angefordert werden, wenn man ihn Nicht-EU-Länder verreist. Hier muss man die Arztkosten in jedem Fall vorstrecken und bekommt sie nach Rückkehr gegen Vorlage der Rechnungen wieder ersetzt.