Wer für seine eigene Firma gewerbliche Immobilien anmieten möchte, sollte beim Aussuchen und der Vertragsgestaltung einiges bedenken, um sich hinterher nicht über Standort oder Konditionen zu ärgern.
Wer mit der eigenen Firma auf der Suche nach einer Gewerbeimmobilie ist, steht zunächst vor der Frage des Standortes, der Größe und den architektonischen Gegebenheiten. Die erste Grundsatzfrage ist: Müssen gewerbliche Immobilien, die in Frage kommen, inmitten eines kommerziellen Viertels stehen, also Laufkundschaft anziehen, oder ist der Kundenstamm nicht von zufällig Vorübergehenden geprägt? Im ersteren Fall gilt es, die in Frage kommenden Viertel eines Ortes zunächst sorgfältig zu beobachten, und zwar zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Tagen, einschließlich des Wochenendes.
Man kann sich auch mit anderen Geschäftsinhabern unterhalten, um ein Gefühl für die Miet- und Kaufpreise der Gegend zu bekommen. Das ist nämlich auch die zweite grundlegende Frage: Will man gewerbliche Immobilien mieten oder kaufen? Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die eigentlich nur ein guter Steuerberater abschließend erläutern kann. Keinesfalls sollte man sich im Hinblick auf diese Grundsatzentscheidung vom Makler beraten lassen, der natürlich dessen ungeachtet auch mit wertvollen Tipps und Tricks aufwarten kann, aber im Endeffekt eben doch hauptsächlich am Abschluss seines Geschäftes interessiert sein wird. Ist man dementgegen nicht an Laufkundschaft zur Aufrecherhaltung des eigenen Unternehmens gebunden, und kann auch außerhalb von Orten in eine gewerbliche Immobilie ziehen, stehen viele Möglichkeiten offen. Außerhalb von Ortschaften werden die Mieten und die Grundstückspreise oft erheblich billiger. Hier kann man sich nach neu erschlossenen Gewerbeparks umschauen, in denen es oft Angebote für Erstmieter gibt, um weitere Mieter zu motivieren.
In solchen Fällen ist das Verhandlungspotenzial beachtlich. Allerdings sollte man beachten, dass eine geringere Gewerbemiete oft einher geht mit einem längeren Mietvertrag, aus dem man auch so ohne weiteres nicht wieder herauskommt. Jeden Gewerbemietvertrag sollte man sorgfältig und unbedingt mit Hilfe eines Anwaltes durchgehen, da für Gewerbemietverträge nicht dieselben, mieterfreundlichen Klauseln gelten wie für private Mietverträge. Man sollte sowohl bedenken, dass man im Falle einer betriebsbedingten Verkleinerung relativ schnell aus dem Vertrag aussteigen können sollte. Auch Staffelmietverträge sind mit Vorsicht zu betrachten. Ebenfalls mit seinem Steuerberater sollte man absprechen, inwieweit sich Renovierungen an den gewählten Gebäuden steuerlich geltend machen lassen können.